Fragen zum Führerschein mit 17?
Hier werden sie beantwortet
1/2 Jahr vorm 17 Geburtstag
Kann ein Bewerber mit 16 1/2 Jahren eine Ausbildung für die "Doppelklasse B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und die Ausbildung für die Klasse
A machen möchte?
Sechs Doppelstunden Grundstoff (weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitertwird) und vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung von Bewerbern für das "Begleitete Fahren"?
Keine. Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw. BE
sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis (der "Prüfbescheinigung").
Wie beim "normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
Mindestalter 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahre
Eintragungen im Verkehrszentralregister: max. 1 Punkt
Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Ja darf man
Das liegt zuerst einmal an dem Fahrzeug, was man fahren will.
(Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum 50 ccm, max 4 kW,
dann darf das Fahrzeug allein gefahren werden.
Also ohne Begleiter. Denn die Klasse B/17 schliesst die Klasse "AM" ein - und die verlangt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Bei Fahrzeugen die zwei Sitze hintereinander haben, sitzt der Begleiter dann auf dem Hinteren.