NEU
Autoführerschein B 197
Seit dem 01.04.21 dürfen trotz Prüfung auf dem Automatik Auto auch Schaltgetriebe gefahren werden,
Die Ausbildung findet zum Teil auf Schaltgetriebe und zum Teil auf Automatik Auto statt.
Es sind mindestens 10 Stunden auf dem Schaltgetriebe zu absolvieren.
Um die Schaltkompetenz nachzuweisen findet eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer statt.
Die praktische Prüfung ist dann mit dem Automatikfahrzeug.
Nach bestandener Prüfung dürfen Schaltgtriebe und Automatik Autos gefahren werden.
Die Fahrerlaubnis gilt natürlich auch im Ausland.
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Mofa: bis 25 km/h Mindestalter 15 Jahre. Nur theoretische Prüfung. 6 Stunden theoretische Ausbildung, 90 Minuten pratischer Unterricht.
- Klasse L: Zugmaschinen für Land- u. Forstwirtschaft bis 40 km/h. Wird ein Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Mindestalter 16 Jahre. Nur
theoretische Prüfung.
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren kleine Quad´s bis 45 km/h und 50 ccm. Fahrzeuge der ehemaligen Klasse S. Beinhaltet keine
anderen Klassen.
- Klasse A1: Leichtkrafträder; ab 16 Jahren nicht mehr als 125 ccm, max 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Neu: Bis
100 km/h. Beinhaltet Klasse AM. Neu: Beim Aufstieg in die Klasse A2 nur noch praktische Prüfung. Keine Pflichtstunden u. keine Theorie nötig.
- Neu Klasse A2: Motorradführerschein für mittelschwere Krafträder bis max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg (schließt die
alte Klasse "A begrenzt" mit ein). Ab 18 Jahre. Einstieg in die Klasse A nach 2 Jahren nur: praktische Prüfung. Keine praktischen Pflichtstunden u. keine Theorie nötig.
- Achtung: Inhaber der alten Klasse "A begrenzt", es bleibt alles beim Alten. Automatischer Wegfall der Begrenzung nach 2 Jahren.
- Klasse A: Schwere Krafträder mit mehr als 35 kW. Mindestalter Neu: Bei Direkteinstieg 24 Jahre. 20 Jahre bei
zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. Beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM. Achtung Neu: Trikes von mehr als 15 kW fallen unter diese Klasse.
- Klasse BF 17: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren; bis zum 18. Geburtstag nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren. Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse.
Beinhaltet die Klassen: AM und L
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren. Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3.5 t zulässige Gesamtmasse. Beinhaltet die Klassen: AM und L
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmassen dürfen ohne extra Führerschein mitgeführt werden.
- Neu Klasse B96: Anhängerführerschein,
zulässige Gesamtmasse von PKW mit Anhänger, mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg. Es zählt jeweils die zulässige Gesamtmasse. Mindestalter 18. oder 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren".
Keine Prüfung, nur theoretische und praktische Ausbildung. Nach Teilnahme gibts von der Fahrschule eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Ein Antrag mit Bild muß gestellt
werden.
- Klasse BE: Anhängerführerschein; zulässige Gesamtmasse von PKW mit Anhänger mehr als 4250 kg. Die Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt. Achtung
Anhängelast des Pkw beachten. Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren". Keine theoretischer Unterricht keine theoretische Prüfung. Nur praktische Prüfung. Es müssen 5 Sonderfahrten
absolviert werden.
Die Kosten für die Klassen BE und B96 unterscheiden sich nur geringfügig.
Für Inhaber der bisherigen Klasse BE bleibt alles beim Alten!