Theorie & Praxis
Der theoretische Unterricht findet immer dienstags und donnerstags von 18:00 bis 19:30 Uhr statt.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Der spezielle Stoff setzt sich zusammen aus:
13. Technik, Personenbeförderung, Umweltschutz
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Vorgeschriebene Mindesteilnahme:
Klasse B u. L 12 Grundstoff 2 speziell
Motorradklassen 12 Grundstoff 4 speziell
Mofa 6 Stunden
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich der Grundstoff
um 6 Stunden.
Der Besuch von Theoriestunden über die geforderte Mindestzahl ist natürlich kostenlos möglich.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind:
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat der Fahrschüler:
"soviele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung für die Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen benötigt"
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.